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08.10.2025 | Blog

Wirtschaftliche Partnerschaften in den Dienst nachhaltiger Entwicklung stellen

Kurzbewertung des neuen Positionspapiers des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Drei Personen kontrollieren Pflanzen in einem Feld.
Für Menschen in sogenannten LDCs ("least developed countries") sind die Sustainable Development Goals am wichtigsten. Im hier gezeigten Projekt der Welthungerhilfe in Uganda bekommen aus dem Südsudan Geflüchtete die Chance auf eine Berufsausbildung, um ihre Eigenständigkeit zu fördern und die Region zu stärken. © calidadimages/Welthungerhilfe
Dr. Rafaël Schneider Koordinator Food Security Standard - Stv. Leiter Politik und Außenbeziehungen

Das neue Positionspapier des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) „Starke Partnerschaften für eine erfolgreiche Wirtschaft weltweit“ setzt einen klaren Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Ländern des Globalen Südens.

Diese strategische Neuausrichtung ist richtig und notwendig: Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ist die Grundlage, um Armut zu überwinden, Beschäftigung zu schaffen und langfristig Ernährungssicherheit zu sichern. Entscheidend ist jedoch, dass wirtschaftliche Kooperation nicht allein an Export- oder Investitionsinteressen ausgerichtet wird, sondern im Einklang mit den Zielen der Agenda 2030 – insbesondere SDG 2 (Zero Hunger) – und der Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung steht.

Wirtschaftliche Entwicklung ja – aber menschenrechtsbasiert, fair und nachhaltig

Die engere Verzahnung von Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik kann wichtige Impulse setzen, um Innovation, Technologie und Kapital zu mobilisieren. Gerade funktionierende Wertschöpfungsketten, die lokale Produktion, Verarbeitung und Handel miteinander verbinden, schaffen Arbeitsplätze, Einkommen und Ernährungssicherheit.

Damit solche Partnerschaften zu einer nachhaltigen und fairen wirtschaftlichen Entwicklung führen, müssen einige Grundprinzipien gewährleistet sein:

Menschenrechtsbasierter Ansatz:

Wirtschaftliche Kooperation muss auf den Verpflichtungen Deutschlands zur Achtung, zum Schutz und zur Erfüllung des Menschenrechts auf Nahrung beruhen. Investitionen dürfen nicht zu Landkonflikten, Ressourcenverknappung oder Verdrängung lokaler Produzent*innen führen. Besonders großflächige Rohstoff-, Agrar- oder Energieprojekte müssen sicherstellen, dass sie lokale Ernährungssysteme und ländliche Lebensgrundlagen nicht beeinträchtigen.

Verantwortungsvolle Rohstoffpartnerschaften:

Der Zugang zu kritischen Rohstoffen ist für Deutschland zentral – ebenso wie faire und nachhaltige Rohstoffpolitik für die Partnerländer. Partnerschaften sollten lokale Wertschöpfung fördern, faire Vertragsbedingungen sichern und ökologische sowie menschenrechtliche Standards verbindlich machen. Nur so entstehen langfristig stabile und ausgewogene Beziehungen, anstatt neue Abhängigkeiten zu schaffen.

Politik und Wirtschaft sollten die Verwirklichung von Menschenrechten als grundlegend für stabile Lieferketten begreifen.

Verantwortungsvolle Unternehmenspraxis:

Alle Unternehmen – deutsche wie lokale – sollten entlang der gesamten Lieferkette den Prinzipien der Human Rights Due Diligence folgen. Das BMZ sollte sicherstellen, dass wirtschaftliche Kooperationen im Einklang mit den Lieferkettensorgfaltspflichten und entsprechenden Regulierungen wie EUCSDDD, EUDR und internationalen Standards (UN-Leitprinzipien, OECD-Leitsätze) stehen.

Faire Wertschöpfung:

Erfolgreiche Partnerschaften erfordern faire Bedingungen: transparente Verträge, gerechte Gewinnverteilung, Förderung lokaler Unternehmen und Beteiligung von Produzent*innen am wirtschaftlichen Mehrwert.

Kohärenz mit SDG 2 – Zero Hunger:

Wirtschaftliche Programme sollten ausdrücklich auch zur Ernährungssicherung beitragen – etwa durch Investitionen in nachhaltige Landwirtschaft, agrarische Wertschöpfungsketten, lokale Lebensmittelverarbeitung, ländliche Infrastruktur und Industrieansiedelung in strukturschwachen ländlichen Räumen.

Fachkräftemobilität ohne Brain Drain:

Die im BMZ-Papier betonte Fachkräftegewinnung bietet Chancen – für Deutschland wie für die Partnerländer. Wichtig ist, dass diese Mobilität gegenseitig vorteilhaft gestaltet wird: keine Abwanderung dringend benötigter Fachkräfte („Brain Drain“), sondern gemeinsame Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiativen, Wissensaustausch und faire Rückkehr- und Karriereperspektiven. So entstehen Win-win-Situationen: Deutschland gewinnt Fachkräfte, während Partnerländer von Qualifizierung, Wissenstransfer und Investitionen profitieren.

Ausrichtung an nationalen und regionalen Strategien:

Deutsche Politik und Entwicklungszusammenarbeit sollten nationale und regionale Eigeninitiativen und Strategien aktiv berücksichtigen und stärken. Dazu gehört in Afrika insbesondere die Umsetzung der CAADP Kampala Declaration (2025) der Afrikanischen Union (AU), die die Transformation afrikanischer Ernährungssysteme, lokale Wertschöpfung und nachhaltige Landwirtschaft fördert. Partnerschaften sind nur dann zukunftsfähig, wenn sie an nationalen Entwicklungsprioritäten anknüpfen und deren Ownership respektieren.

Gezielte Investitionen in die ärmsten Länder (LDCs):

Das BMZ sollte nicht ausschließlich auf wirtschaftsstarke Partner wie Indien setzen, sondern gezielt Investitionen in die ärmsten Länder fördern. Gerade in den LDCs können nachhaltige Wertschöpfung, Beschäftigung und Ernährungssicherheit entscheidend zur Armutsbekämpfung, zur Reduktion von Hunger und zur Verringerung globaler Ungleichheit beitragen. Dadurch werden auch politische Stabilität gefördert und Fragilität reduziert.

Partizipation und Rechenschaft:

Neben der Wirtschaft sollten auch Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und lokale Organisationen in Dialogprozesse einbezogen werden. Transparente Entscheidungsstrukturen erhöhen Legitimität und sichern, dass wirtschaftliche Entwicklung auch soziale Fortschritte bewirkt.

Empfehlungen an das BMZ

  1. Einführung eines SDG- und Menschenrechtschecks:
    Jedes wirtschaftliche Kooperationsvorhaben sollte systematisch auf seine Auswirkungen auf Ernährungssicherheit, Menschenrechte und lokale Entwicklung geprüft werden.
  2. Verbindliche Nachhaltigkeits- und Sorgfaltskriterien:
    Sozial-ökologische Mindeststandards sollten Fördervoraussetzung sein – insbesondere bei Rohstoff- und Energiepartnerschaften. Deutschland sollte hierzu die zügige Umsetzung von EU-Regulierungen wie EU CSDDD und EU DR vorantreiben.
  3. Faire Fachkräftemobilität:
    Programme sollten Qualifizierung, Wissenstransfer und faire Rückkehroptionen fördern und Brain Drain vermeiden.
  4. Berücksichtigung nationaler und regionaler Strategien:
    Kooperationen sollten bestehende Strategien und Initiativen wie beispielsweise CAADP und nationale Entwicklungsstrategien aktiv einbeziehen.
  5. Gezielte Unterstützung für LDCs:
    Entwicklungsorientierte Investitionen in die ärmsten Länder sollten als integraler Bestandteil der deutschen Wirtschaftspartnerschaften verankert werden.
  6. Transparente Kommunikation:
    Offenlegung, wie wirtschaftliche Kooperationen konkret zur Umsetzung der Agenda 2030 und zur Armuts- und Hungerbekämpfung beitragen.

Fazit

Die stärkere wirtschaftliche Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit ist ein notwendiger Schritt, um nachhaltiges Wachstum, Beschäftigung und Ernährungssicherheit zu fördern. Doch wirtschaftliche Partnerschaften müssen sozial ausgewogen, ökologisch tragfähig und menschenrechtskonform gestaltet werden.

Nur wenn wirtschaftliche Zusammenarbeit auch lokale Wertschöpfung stärkt, regionale Strategien respektiert, faire Rohstoff- und Fachkräftepartnerschaften ermöglicht und Ernährungssysteme resilient macht, kann sie zu einer echten gemeinsamen Entwicklungsperspektive beitragen. Wirtschaftliche Stärke und Menschenrechte sind dabei keine Gegensätze, sondern die Grundlage für gerechte, verlässliche und zukunftsfähige globale Partnerschaften.

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